Informationen – beherrschen wir sie oder beherrschen sie uns? Welche Quellen sind (noch) zuverlässig und wann befinde ich mich in der eigenen „Informations-Bubble“, wo nur mehr der Standort den Standpunkt bestimmt?
Foliendach, Asphaltflächen, Rasensickermulde und zwei Säulenbäumchen im Eingangsbereich: diese Form der Gestaltung von Betrieben gehört der Vergangenheit an. Vor allem in Zeiten, wo sich die Diskussion in der Politik und in der breiten Öffentlichkeit um Themen wie „Bodenverbrauch“, „Flächenverbrauch“, Versiegelung bis hin zur Lebensraumwiederherstellung („Nature Restoration Law“) dreht, braucht es neue Ansätze für die Gestaltung von Betriebsflächen.
Aus Sicht der Oö. Umweltanwaltschaft sind die wesentlichen Inhalte der Novelle 2023 der Wegfall der Erforderlichkeit einer Trassenverordnung für Straßen mit geringfügiger Verkehrsbedeutung, aber auch die Bewilligungsfreistellung für Straßen mit geringfügiger Verkehrsbedeutung. Zudem werden „Radhauptrouten“ neu in das Gesetz aufgenommen.
Die Oö. Umweltanwaltschaft hat BirdLife mit der Studie „Das Konfliktpotenzial zwischen Windkraftnutzung und Vogelschutz in Oberösterreich 2023“ beauftragt und die Ergebnisse im Rahmen einer Pressekonferenz am 26.06.2023 vorgestellt. Gleichzeitig hat die Umweltanwaltschaft aus Sicht des Natur- und Menschenschutzes die Möglichkeiten der Windkraftnutzung fachlich abgesteckt.
Eingangs wird nochmals in Erinnerung gerufen, dass das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) einen integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan, kurz NIP, gemäß § 94 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zu erstellen hat. Im Zuge der Erstellung des NIP wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Mittels SUP wird geprüft, ob und gegebenenfalls inwieweit sich die geplanten Maßnahmen des NIP voraussichtlich erheblich positiv oder negativ auf einen oder mehrere Umweltbereiche auswirken.
In Oberösterreich soll es mittels Wolfsmanagementverordnung rechtlich zulässig werden, Risiko- und Schadwölfe abzuschießen. Bereits im Jahr 2021 hat die Oö. Umweltanwaltschaft zu dieser Thematik eine Studie namens „Rechtliche und fachliche Aspekte des Wolfschutzes“ in Auftrag gegeben, weswegen auf diese in der Stellungnahme auch immer wieder Bezug genommen wird.