Service Beschwerden & Missstände
Kontrolle und Verfolgung von Missständen bei begründetem Verdacht auf Nichteinhaltung landesgesetzlicher Umweltschutzbestimmungen.
Beschwerden
Die Oö. Umweltanwaltschaft ist eine wichtige Anlaufstelle für umweltbezogene Beschwerden. Auf Grund der Bestimmung des § 2 Abs 2 Oö. Umweltschutzgesetz 1996 haben Gemeinden und Gemeindemitglieder das Recht auf Erhebung von Einwendungen bei der Oö. Umweltanwaltschaft in jenen landesrechtlichen Verwaltungsverfahren, in denen sie nicht selbst Parteistellung haben. Mit § 5 Abs 2 Oö. Umweltschutzgesetz 1996 über die Missstandskontrolle wurde zudem ein Rechtsinstrument geschaffen, das es uns erlaubt, der Nichteinhaltung landesrechtlicher Umwelt- und Naturschutzbestimmungen effizienter entgegenzuwirken. Dafür wurde auch ein Grundbetretungsrecht normiert.
Sie haben einen Missstand entdeckt, bzw. sind persönlich davon betroffen?
Dann zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten; wir werden prüfen, was wir - im Rahmen der uns eingeräumten, gesetzlichen Möglichkeiten - für Sie tun können.
Wir sehen unsere Aufgabe aber nicht nur auf den oft doch sehr eng gesteckten landesrechtlichen Rahmen beschränkt, sondern bemühen uns, unabhängig von Kompetenzen und Zuständigkeiten bei konkreten Umweltproblemen rasch und effizient zu helfen. Das Spektrum möglicher Unterstützung reicht von der fachlichen bzw. rechtlichen Beratung und der Intervention bei den zuständigen Behörden bis hin zur Durchführung eigener Untersuchungen und Messungen.
Missstände
Wir sehen unsere vorrangige Aufgabe nicht darin, "Umweltsünder" an den Pranger zu stellen. Denn: Oft ist der Verursacher eines Umweltproblems genauso an einer Lösung interessiert, wie die Betroffenen selbst. Wir sehen unsere Aufgabe daher vor allem darin, tragbare Lösungen zu finden und ihre Umsetzung voranzubringen. Wenn jedoch "alles nichts" hilft (oder Umweltprobleme und/oder Missstände von großer bzw. allgemeiner Bedeutung vorliegen), möchten wir dies der Öffentlichkeit nicht vorenthalten.
Umweltanwaltschaften
Die Umwelt- und Naturschutzanwaltschaften sind unabhängige Einrichtungen der Bundesländer. In den meisten Bundesländern ist der Umweltanwalt/die Umweltanwältin sachlich weisungsfrei gestellt. Sie setzen ihre Fachkompetenz zur Lösung von Umweltproblemen ein und stehen damit als kompetente Partner für Politik, Verwaltung, Bürgerinitiativen und Projektwerber zur Verfügung.
In Niederösterreich wurde 1985 die erste Umweltanwaltschaft eingerichtet. Danach folgten die Länder Salzburg (1987), Steiermark (1988), Oberösterreich (1989), Tirol (1990), Wien (1993) und das Burgenland (2003). In Vorarlberg wurde 1982 der "Landschaftsschutzanwalt" eingerichtet und ab 1997 in "Naturschutzanwalt" umbenannt.