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Wurzeralm - Frauenkarlift-neu

03. November 2022

Die Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG hat um die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung für den Ersatzneubau für den „Frauenkar-Lift“ auf der Wurzeralm angesucht. Teile dieses Projekts „Frauenkar“ sind der Neubau der Seilbahn inklusive Tal- und Bergstation, die Errichtung eines Speicherteiches, Schiwege- und Pistenadaptierungen sowie die Errichtung einer Beschneiungsanlage.

Bergpanoraman Wurzeralm

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

Es ist allgemein bekannt, dass die gesamte Wurzeralm auf Grund ihrer unterschiedlichen Moor- und Alpinlebensraumtypen und Artenvorkommen Natura-2000-würdig ist. Das Areal liegt im Erweiterungsgebiet des Nationalparks Oö. Kalkalpen. Gleichzeitig streben EU und Republik Österreich im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 einen Schutzgebietsanteil von 30% an. Auch die Alpenkonvention sieht die Erweiterung und Neuausweisung von Schutzgebieten vor. Die von Österreich ratifizierte Biodiversitätskonvention verpflichtet uns zu einem System von Schutzgebieten oder Gebieten, in denen besondere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendig sind. Über die Jahre hinweg wurden aber in kleinen Schritten die Schutzgebiete beschnitten und vielerlei Projekte - trotz Schutzstatus - errichtet.

Und selbst wenn man einen Ersatzneubau ins Auge fasst, hat die nunmehrige Einreichung noch deutlichen Optimierungsbedarf. Einem Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet dieser Qualität entsprechend wäre, Seilbahn- und Restaurant-Nutzungen im Bereich der neuen Talstation zu kombinieren und mit der bereits überformten und zerstörten Fläche der Bärenhütte (und darum herum) auszukommen und nicht angrenzende, neue Landschaftsbereiche nachhaltig zu zerstören. Ein Neubau hart an der Grenze zum Naturschutzgebiet ist keine „Knopflochchirurgie“. Von Bodenschutz, Klimaschutz, Natur-Tourismus und einer landschaftsbezogenen Baukultur gilt es nicht nur zu reden, sondern - bei einem wesentlich durch öffentliche Mittel geförderten Vorhaben - auch umzusetzen. Wo die Öffentlichkeit kräftig mitzahlt, dort darf sie auch mitreden.

Die Umstellung der Frauenkarbahn von festgeklemmten 2er-Sessellift zur 10er-Umlaufbahn bedeutet zwar weniger, aber auch höhere Stützen, eine breitere Trasse und erfordert zusätzlichen Stauraum für die Gondeln. Diese Änderung kann aber vor allem auch eine eklatante Erhöhung der Förderkapazität der Frauenkarbahn bedeuten sowie höheren Nutzungsdruck in Naturzonen und Pistenverbreiterungen (höhere Schifahrerzahlen und Sicherheit) nach sich ziehen. Das geplante neue Restaurant im Bereich der Bergstation setzt bei der Nutzungsintensivierung noch eines drauf. Ein neuer Speicherteich mit Kühlanlage ist nicht nur als „landschaftliches Ungetüm“ schmerzlich sichtbar, auch die neuen Beschneiungsanlagen haben mit den Zielvorstellungen des Landschaftsschutzgebietes und des Natur-Tourismus nichts mehr gemein. Das Vorhaben in seiner derzeitigen Form ist somit keine einfache Adaptierung oder Modernisierung, sondern eine massive Ausweitung der touristischen Infrastruktur.

Aus diesen Gründen ist es der Oö. Umweltanwaltschaft unverständlich, wie ein solches Projekt zwar kritisch beurteilt, aber voraussichtlich dennoch bewilligt werden kann. Schritte Richtung „Wintertourismus der Zukunft“ schauen anders aus und eine Umorientierung des Winterangebotes der oö. Schigebiete ist hoch an der Zeit. Nicht ein gewohntes Weiter-So, sondern Akzente-Verschieben ist angesagt: der schrittweise Rückbau von schwindenden Kleinschigebieten - wie der Wurzeralm und des Kasberges - in Richtung „alternativer Winterbetrieb“ mit Touren- und Schneeschuhgehen wäre eine gute Option.