Problematische Flächenwidmung für Heizkraftwerk
26. November 2024
Im Planungsraum ist die Errichtung eines Biomasseheizwerks mit 8 MW Nennwärmeleistung geplant. Das Heizwerk befindet sich 40 - 50 m von bebauten Grundstücken mit der Widmung Sondergebiet des Baulandes-Kindergarten, sowie Wohngebiet entfernt.
(Quelle: ©miket-stock.adobe.com)
Geplant ist die Umwidmung von Grundstücken in der KG 45624 und Stadtgemeinde Gallneukirchen von derzeit Sonderwidmung des Baulandes HD (Handel- und Dienstleistung) sowie Mischbaugebiet in Sondergebiet des Baulandes HW (Heizwerk/Heizkraftwerk) sowie Mischbaugebiet.
Die geplante Widmung widerspricht aus Sicht der Oö. Umweltanwaltschaft dem Grundsatz in der Raumordnung, dass die Lage der Widmungen so aufeinander abzustimmen ist, dass sie sich gegenseitig möglichst nicht beeinträchtigen (funktionale Gliederung) und ein möglichst wirksamer Umweltschutz erreicht wird. Insbesondere ist bei emissionsintensiven Betrieben auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. Dieser wird im gegenständlichen Fall mit rd. 50 m Abstand zwischen Wohngebiet, Sonderwidmung Kindergarten und Sonderwidmung Heizwerk als nicht ausreichend erachtet. Erschwerend kommt hinzu, dass sich mit dem Kindergarten eine besonders schützenswerte Einrichtung im Nahbereich möglicher Emissionen (Staub, Geruch, Lärm) befindet. Zum Vergleich, für Widmungen von Betriebsbaugebiet sind derzeit Mindestabstände von 100 m zu Wohnnutzungen einzuhalten. Die zentrale Lage im Nahbereich zahlreicher möglicher Verbraucher kann als Standortvorteil angesehen werden, dieser wäre aber auch im nördlich angrenzenden Betriebsbaugebiet gegeben, mit dem Vorteil, dass hier deutlich höhere Abstände zu den sensiblen Bereichen Wohngebiet und Kindergarten möglich wären. Aus Sicht der Oö. Umweltanwaltschaft wird der geplante Standort als kritisch angesehen und es sollte daher geprüft werden, ob Standorte mit größeren Abständen zu sensiblen Nutzungen gefunden werden können. Hier würde sich das benachbarte Betriebsbaugebiet anbieten.
Donnerstag, 21. November 2024
Problematische Flächenwidmung für Heizkraftwerk
Im Planungsraum ist die Errichtung eines Biomasseheizwerks mit 8 MW Nennwärmeleistung geplant. Das Heizwerk befindet sich 40 - 50 m von bebauten Grundstücken mit der Widmung Sondergebiet des Baulandes-Kindergarten, sowie Wohngebiet entfernt.
Stellungnahme anzeigen (309,02 KB)