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Replik zu Artikel der OÖN am 29.11.2024- „Verzögert der Umweltanwalt Bau des neuen ASZ Sierning?“

04. Dezember 2024

Die Nachrichten berichten in ihrer Steyrer Lokal-Ausgabe am 29.11.2024, dass aufgrund von Bedenken der Umweltanwaltschaft der Bau des neuen Altstoffsammelzentrums verzögert wird. Denn die Zustimmung wird an mehrere Bedingungen geknüpft.

Altstoffsammelzentrum2

(Quelle: ©Jobst_PID)

Ansicht Altstoffsammelzentrum

Der BAV Steyr-Land plant die Neuerrichtung eines Altstoffsammelzentrums (ASZ) in Sierning. Auf einer Fläche von 8.000 sollen ein ASZ-Gebäude, ein Flugdach als Witterungsschutz für die darunter befindlichen Container, Abstellflächen für Pressen und weitere Container (Bauschutt, etc.), sowie Verkehrsflächen und Parkplätze errichtet werden. In Summe werden 6.000 hochwertiger Ackerboden versiegelt. Auf den verbleibenden Restflächen sollen Sicker- und Retentionsmulden hergestellt und 3 Bäume gepflanzt werden.

Die Oö. Umweltanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Parteistellung im Bauverfahren Ausgleichsmaßnahmen für den hohen Grad der Bodenversiegelung gefordert.  Selbstverständlich ist die Bedeutung derartiger Altstoffsammelzentren für eine ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Kreislaufwirtschaft unbestritten. Tatsache ist aber auch, dass die zunehmende Bodenversiegelung eine schwere Hypothek für die Zukunft im Hinblick auf die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln und den Erhalt wertvoller Ackerböden darstellt.  Um diesem Dilemma irgendwie zu begegnen wurde in der Stellungnahme zum Bauverfahren auf die Einhaltung der Bestimmungen der ÖNORM L 1211 für einen sorgsamen Umgang mit fruchtbarem Oberboden auf Baustellen hingewiesen. Weiters wurde die Berücksichtigung der ÖNORM O 1052 für ein zeitgemäßes Beleuchtungskonzept eingefordert.

Die Dächer sollen für eine PV-Nutzung ausgelegt werden (kein PV Zwang, sondern lediglich statische Berücksichtigung der Dachfläche), Sicker- und Retentionsmulden sollen entsprechend dem Merkblatt „Gestaltung und Erhaltung naturnaher Sicker- und Retentionsmulden“ hergestellt werden. Für eine bessere Eingliederung in das Landschaftsbild und als Ausgleich für die großflächige Versiegelung wurde die Pflanzung von Bäumen nach dem Schlüssel „1 Baum pro hundert Quadratmeter versiegelter Fläche „eingefordert. Rechnerisch ergeben sich dadurch 60 Bäume. Vor allem soll damit eine Umpflanzung des Grundstücks ermöglicht werden. Sollte dabei das Auslangen mit weniger Bäumen gefunden werden, so wird das nicht zu einer negativen Beurteilung führen. Keinesfalls soll das Projekt an sich in Frage gestellt werden.

Der viel zu hohe Bodenverbrauch unserer Gesellschaft wird zwar gerne diskutiert und beklagt. Nach wie vor ist aber das gesetzte Ziel der österreichischen Bodenschutzstrategie von 2,5 ha Bodenverbrauch pro Tag in weiter Ferne.

Die Oö. Umweltanwaltschaft fordert daher einen zeitgemäßen Umgang mit dem Schutzgut Boden und einen konkreten Ausgleich für großflächige Bodenversiegelung und macht in ihren Stellungnahmen darauf aufmerksam. Nicht immer wird darauf mit Verständnis reagiert, zahlreiche positive Beispiele zeigen aber auch, dass das Thema in der Gesellschaft angekommen ist und neue Wege gegangen werden können.