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Österreichische Umweltanwaltschaften sehen Handlungsbedarf: Umweltagenda für die Bundesregierung

04. Dezember 2024

Die Umweltanwält*innen aller neun Bundesländer haben im Rahmen ihrer Konferenz wichtige umweltpolitische Aufgaben für die kommende Legislaturperiode diskutiert und zusammengefasst. Schwerpunkte sind Klimaschutz, Biodiversität und Energiewende.

Traunsee

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

Österreichische Umweltanwaltschaften sehen Handlungsbedarf:

Umweltagenda für die Bundesregierung

Die Umweltanwält*innen aller neun Bundesländer haben im Rahmen ihrer Konferenz wichtige umweltpolitische Aufgaben für die kommende Legislaturperiode diskutiert und zusammengefasst. Schwerpunkte sind die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase, der Schutz und die Förderung der Biodiversität und die naturverträgliche Energiewende. Die Anzahl der Vorschläge ist groß.

Die natürlichen Lebensgrundlagen in Europa befinden sich in keinem guten Zustand. Bei der Umsetzung der Renaturierungsverordnung geht es nicht nur um Naturschutz. Es geht um die Sicherung unserer Lebensgrundlagen und einer lebenswerten Umwelt.

Die ersten legistischen Ansätze zur Eindämmung der Lichtverschmutzung in Oberösterreich sollten auch auf Bundes- ebene eine Entsprechung finden: im Anlagenrecht, im Gesundheitswesen, Verkehrswesen, Denkmalschutz und der Altbausanierung.

Die von den Umweltanwaltschaften geforderten Maßnahmen im Bereich des Verkehrs und der Energie- und Kreislauf- wirtschaft sind vielfältig und bewegen sich auf den unterschiedlichsten Ebenen: die Abschaffung des Dieselprivilegs, Reform der Pendlerpauschale, Dekarbonisierung des Verkehrssektors,  Einführung einer Kerosin-Steuer, aber auch legistische Rahmenfestlegungen, wie das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG), Erneuerbaren-Gas-Gesetz, die europaweite Umsetzung des Deponierungsverbots von Mischabfällen in allen EU-Ländern.

Nicht nur aus Gründen des Klima- oder Ressourcenschutzes, sondern auch aus sozialethischen Gründen sehen die Umweltanwaltschaften bei Lebensmitteln, bei der Umsetzung einer Bio-Lebensmittel-Strategie in Einrichtungen des Bundes und der Reduktion der Lebensmittelverschwendung konkreten Handlungsbedarf. Eine Maßnahme wäre z.B. ein Verbot für Supermärkte (ab einer gewissen Größe) Lebensmittel wegzuwerfen. Die Bundesregierung soll die rechtlichen Barrieren abbauen (Klärung von Haftungsfragen) und steuerliche Anreize schaffen, um die Weitergabe von über-schüssigen Lebensmitteln an Bedürftige zu fördern. Was in Frankreich möglich ist, sollte auch in Österreich machbar sein. Andere Themen im Bereich Lebensmittel wären die Kennzeichnungspflicht für die CO2-Bilanz von Lebensmitteln und die Besteuerung von Lebensmitteln nach Klimaschädlichkeit, Bodenschutz und Reduktion der Flächenversiegelung.

Ein ganz wesentlicher bundesweiter Ansatzpunkt wäre jedoch die dringende Erweiterung der OIB-Richtlinie 7 („Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“) dahingehend, dass der Bodenverbrauch und die Retention und Versickerung von Niederschlagswässern als wesentliche Punkte für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen einbezogen werden.

Mittwoch, 4. Dezember 2024

Österreichische Umweltanwaltschaften sehen Handlungsbedarf: Umweltagenda für die Bundesregierung

Traunsee Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft

Die Umweltanwält*innen aller neun Bundesländer haben im Rahmen ihrer Konferenz wichtige umweltpolitische Aufgaben für die kommende Legislaturperiode diskutiert und zusammengefasst. Schwerpunkte sind Klimaschutz, Biodiversität und Energiewende.

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