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Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft zum Oö. Energieeffizienzgesetz (Oö. EEffG)

31. März 2026

Im Jänner 2026 wurde der Entwurf für ein  Landesgesetz über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (Oö. Energieeffizienzgesetz - Oö. EEffG) vorgelegt. Auf wesentliche Punkte haben wir in unserer Stellungnahme hingewiesen.

Paragraph

(Quelle: c_Juergen_Priewe-stock_adobe_com)

Aus Sicht der Oö. Umweltanwaltschaft beinhaltet das Oö. Energieeffizienzgesetz - Oö. EEffG - wesentliche Punkte für das Gelingen der unbedingt erforderlichen Energiewende. Insbesondere wird damit die Vorbildfunktion auch auf öffentliche Einrichtungen des Landes und der Oö. Gemeinden ausgeweitet. Allerdings finden sich im vorliegenden Entwurf zum Oö. Energieeffizienzgesetz nicht nachvollziehbare Regelungen bzw. mangelhafte Datengrundlagen. Folgende Punkte werden dazu ausgeführt:

  • Das Land würde sich durch die Regelung, dass die Landesholding GmbH samt ihren Gesellschaften NICHT zur öffentlichen Hand gehören, mit all diesen Gebäuden aus der Pflicht nehmen. Damit würde das Land weder der Verpflichtung zur Energieeinsparung öffentlicher Einrichtungen noch der Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen nachkommen.
  • Den vorgelegten Unterlagen können keine konkreten Zahlen zur Ausgangsbasis (Gesamtendenergieverbrauch aller öffentlichen Einrichtungen) entnommen werden, obwohl die Mitgliedsstaaten dazu seit 11. Oktober 2025 verpflichtet wären. Aus diesem Grund ist weder bekannt, welche Gebäude wann renoviert werden (müssen), noch welche Einsparungen sich daraus abschätzen lassen.
  • Die EED-III Richtlinie sieht die Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrs (wenn gleich nicht zwingend) vor. Der Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich sieht zB. emissionsfreie Busse ab dem Jahr 2032 für Neuzulassungen vor. Durch den Umstieg von Elektroantrieben im öffentlichen Verkehr ergibt sich eine Effizienzsteigerung von 250 %, bei gleicher Dienstleistung. Das daraus resultierende Energieeinsparpotential könnte sich (Ober-)Österreich für die Zielerreichung anrechnen lassen. Anmerkung: Das zur Begutachtung vorgelegte Oö. Energieeffizienzgesetz beinhaltet keinerlei Regelungen für den öffentlichen Verkehr.

Das Oö. EEffG wurde vom oö. Landtag in der Sitzung vom 12.03.2026 mehrstimmig beschlossen.

12. Februar 2026

Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft zum Oö. Energieeffizienzgesetz

OOe_Wappen Quelle: Land

Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) soll in ein eigenes Gesetz – das Oö. Energieeffizienzgesetz – beschlossen werden. In unserer Stellungnahme weisen wir auf Umsetzungsmängel hin.

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