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Umweltverträglichkeitsprüfung Windpark Sandl

1. Juli 2026

Mit der öffentlichen Auflage der Einreichunterlagen und der Umweltverträglichkeitserklärung erfolgte Ende April 2026 der offizielle Startschuss des Genehmigungsverfahrens für ein umstrittenes Erneuerbaren-Ausbau-Projekt.

Windpark Sandl

(Quelle: Einreichprojekt UVP)

19 Windkraftanlagen mit einer Rekord-Gesamthöhe von jeweils 281 m sollen im Gemeindegebiet von Sandl errichtet werden. Geplant ist dieses Vorhaben ausgerechnet in einem Bereich, der seit 2012 im Oö. Windmasterplan als Ausschlusszone vermerkt ist und als solche in der ins Stocken geratenen Oö. Energieraumplanungsverordnung ausgewiesen werden soll.

Der Grund für eine Ausschlusszone ist die außergewöhnliche Bedeutung des betroffenen Waldgebiets für den Natur- und Landschaftsschutz. Hier im Freiwald, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Niederösterreich und Südböhmen, finden sich die letzten Rückzugsräume für eine Vielzahl an geschützten und gefährdeten Tierarten. In den Wirtschaftswäldern eingebettet liegen die wertvollsten Moore des Mühlviertels, Felsformationen und Buchenwaldinseln gliedern die sanft wellige Landschaft. Eine außergewöhnliche Ruhe macht sich breit.

Erstaunlicherweise zeichnen die für die Umweltverträglichkeitserklärung erstellten Fachbeiträge ein gänzlich anderes Bild von der Situation. Demnach finden in den intensiv genutzten Fichtenforsten die vereinzelt nachgewiesenen geschützten Arten keinen adäquaten Lebensraum mehr vor. Auch hätten sie die Möglichkeit, auf andere Standorte auszuweichen. Zum Beispiel in Niederösterreich oder Südböhmen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Arten und ihrer Lebensräume durch einen Windpark können somit ausgeschlossen werden. Doch wie kommt es zu einer derart differierenden Beurteilung?

Bereits nach einer Grobprüfung der Einreichunterlagen wurde klar, dass die Erstellung qualitativ aussagekräftiger Projektunterlagen wohl nicht der Auftragsgegenstand war. Im Zuge der vertiefenden Prüfung offenbarten sich weitere schwerwiegende Projekt- und Verfahrensmängel, die in Qualität und Quantität ihresgleichen suchen. Fachlich ist dabei insbesondere eine auffällige Untererfassung der Fauna und Flora des Gebiets hervorzuheben, deren mangelhafte Ergebnisse die Grundlage für die Auswirkungsbeurteilung bildeten.

Bemerkenswert ist auch die weitgehende Ausblendung des Umstands, dass es sich um ein Projekt mit grenzüberschreitenden Auswirkungen handelt, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Denn Umweltauswirkungen machen vor Staatsgrenzen keinen Halt. Könnten diese Auswirkungen erheblich sein, verpflichtet die Espoo-Konvention, die betroffenen Nachbarländer zu informieren und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das setzt aber voraus, dass hinreichend aussagekräftige Erhebungen auch jenseits der oberösterreichischen Landesgrenze durchzuführen sind und die Umweltverträglichkeitserklärung sowie die relevanten Fachbeiträge nicht nur in deutscher Sprache verfasst werden. Was gegenständlich nicht der Fall war.

Faktum ist, dass die natur- und landschaftsschutzfachliche Besonderheit des Freiwaldes selbst mit dem größten Bemühen nicht wegzuleugnen ist. Die Herangehensweise, Beeinträchtigungen zu verharmlosen und negative Projektauswirkungen herunterzuspielen, lässt sich plakativ am Beispiel der Beurteilung der Landschaftsbildveränderung darlegen.

Denn 19 gigantische Windkraftanlagen, die rund 250 m aus einem sanft hügeligen Waldmeer herausragen, sollen demnach keine wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben bzw. dieses nur unerheblich verändern. Das ist nicht nur grundsätzlich unglaubwürdig, sondern auch in der sachlichen Auseinandersetzung als Themenverfehlung zu qualifizieren.

Der Oö. Umweltanwalt hat sich in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit mit den Projektunterlagen bestmöglich auseinandergesetzt und in seiner Stellungnahme eine Fülle an Einwendungen vorgebracht. Dass dem Windpark Sandl dabei keine Umweltverträglichkeit attestiert werden konnte, darf nicht weiter verwundern, befindet er sich doch in einer fachlich stichhaltig begründeten Windkraft-Ausschlusszone.

16. Juni 2026

UVP-Verfahren Windpark Sandl

WP-Sandl-UVP-Windpark Quelle: Windpark Sandl - Einreichprojekt UVP

Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft zur Umweltverträglichkeitserklärung für den Windpark Sandl im Freiwald

Stellungnahme anzeigen (273,79 KB)