Oö. Natur- und Landschaftsschutzrechtsnovelle 2026: Legalisierter Gesichtsverlust der oö. Kulturlandschaft?
1. Juli 2026
Die Novelle des Oö. NSchG wird grundsätzlich begrüßt. Kritisch ist die Rodungsfreistellung bis 100 m um Stallgebäude, da sie Biodiversität und Landschaft gefährdet. Gefordert werden eine differenzierte Regelung und mehr Parteistellung im Naturschutz.

(Quelle: ©Dieter Hawlan-stock.adobe.com)
Die geplante Novelle des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 wird von der Oö. Umweltanwaltschaft grundsätzlich begrüßt. Insbesondere die Zielsetzungen einer erhöhten Rechtssicherheit sowie der Abbau von bürokratischen Hürden werden als sinnvoll und notwendig erachtet.
Kritisch gesehen wird jedoch eine zentrale Änderung im Bereich der Rodungsbestimmungen: Künftig soll es möglich sein, Busch- und Gehölzgruppen sowie Hecken im Umkreis von bis zu 100 Metern um Stallgebäude ohne naturschutzrechtliche Bewilligung zu entfernen. Diese Erweiterung der bestehenden Regelung birgt erhebliche Risiken für die Biodiversität sowie das Landschaftsbild.
Aus Sicht der Umweltanwaltschaft wäre eine differenzierte Lösung erforderlich, die gezielt an die konkrete landwirtschaftliche Nutzung anknüpft und gleichzeitig bestehende wertvolle Landschaftselemente schützt.
Darüber hinaus wird angeregt, die Parteistellung der Oö. Umweltanwaltschaft weiter auszubauen – insbesondere im Bereich des Artenschutzes sowie bei Verfahren in Europaschutzgebieten.
Insgesamt sollte die Novelle so ausgestaltet werden, dass sowohl die Interessen der Landwirtschaft als auch der Schutz von Natur und Landschaft nachhaltig in Einklang gebracht werden.
18. Juni 2026
Oö. Natur- und Landschaftsschutzrechtsnovelle 2026: Legalisierter Gesichtsverlust der oö. Kulturlandschaft?
Quelle: Land OÖ - Doris.atDie neue Regelung erlaubt es, wertvolle Hecken und Gehölzgruppen im 100‑Meter‑Umkreis von Stallgebäuden bewilligungsfrei und ohne Ersatz zu entfernen – ein massiver Eingriff in die oö. Kulturlandschaft und die Natur.
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