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Kurz angemerkt

2. Juli 2026

Nature - better than therapy!

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(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

Umwelt- und Naturschutz stehen heute mehr denn je im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, Infrastrukturprojekten, Energiewende und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Die Oö. Umweltanwaltschaft begleitet Planungs- und Genehmigungsverfahren mit dem Ziel, Konflikte frühzeitig zu erkennen, tragfähige Lösungen zu fördern und die Interessen von Mensch, Natur und Umwelt ausgewogen, jedoch mit Nachdruck, zu berücksichtigen und scheut sich nicht, auch rote Linien aufzuzeigen.

Die Beiträge dieser Ausgabe zeigen, wie vielfältig die Herausforderungen sind und wie wichtig eine frühzeitige, fachlich fundierte und rechtsstaatlich abgesicherte Berücksichtigung von Umweltbelangen bleibt.

Ein Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Einbindung der Oö. Umweltanwaltschaft in Flächenwidmungs-, Bau- und Straßenverfahren, die wesentlich zur Planungsqualität und Rechtssicherheit beiträgt. Das neu beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) setzt stark auf Verfahrensbeschleunigung („One-Stop-Shop“), vernachlässigt jedoch wesentliche Kernforderungen des Naturschutzes und lässt weiterhin Fragen in Hinblick auf Raumplanung und Beteiligungsrechte offen.

Eine JKU-Studie setzt sich mit Defiziten und Ungleichbehandlung beim Schutz vor Lärm auf Landesstraßen auseinander. Während für UVP-pflichtige Landesstraßen moderne, vorbelastungssensible Grenzwerte gelten, werden nicht-UVP-pflichtige Straßen nach einer veralteten Richtlinie aus 2008 beurteilt. Dass Lärm ein Thema ist und bleibt, unterstreicht auch das UVP-Verfahren zum B1-Ausbau Marchtrenk, bei dem die Umweltanwaltschaft neben vertiefenden Unterlagen zu Boden und Biodiversität auch lärmarme Fahrbahnbeläge fordert.

Wie wichtig schnelles Handeln auch im Kleinen sein kann, zeigt die Kooperation von Bürgerinnen, Umweltanwaltschaft und Behörden, durch die der durch Sanierungsarbeiten blockierte Zugang zu den geschützten Brutplätzen einer Mauerseglerkolonie rechtzeitig wieder freigemacht werden konnte.

Aber Arten- und Lebensraumschutz ist nicht immer konfliktfrei: Der im Raum Sandl geplante Windpark zeigt diesen Zielkonflikt deutlich: 19 Großwindkraftanlagen sollen in einer ausgewiesenen Windkraft-Ausschlusszone errichtet werden. Aufgrund mangelhafter Naturraumerhebungen, verharmloster Landschaftseingriffe und missachteter grenzüberschreitender Auswirkungen (Espoo-Konvention) konnte dem Projekt keine Umweltverträglichkeit attestiert werden – zumal aktuelle Nachweise von Seeadler, Kaiseradler und Schreiadler die hohe Bedeutung des Freiwaldes als geschützten Lebensraum untermauern.

Für die kommende Urlaubszeit das Erleben und das Bewusstsein: Natur ist kein Luxus, sondern Natur ist Grundlage für Lebensqualität und ein unglaublich wirksames und kostengünstiges Mittel zur Förderung der psychischen Gesundheit.

Nature - better than therapy!

Schöne Sommertage!

Martin Donat

Oö. Umweltanwalt