Bodenverbrauch auf oberösterreichisch...
28. März 2024
In einer Gemeinde mit sinkender Einwohnerzahl und einem Bauland-Überhang von mindestens 98.000 m² soll die Umwidmung von 17.495 m² Grünland in Bauland und 3.156 m² Grünland in Verkehrsflächen der Gemeinde erfolgen.
Der Vorgang ist fast klassisch:
Jemand stirbt, die Obstbäume rund um den alten Hof werden zu Frühlingsbeginn umgelegt, die Rechtsnachfolger haben offenbar wenig mit der Landwirtschaft am Hut. Eine Umwidmung in Bauland wird angestrebt.
(Quelle: ©jro-grafik - stock.adobe.com)
Bei den vom Widmungsverfahren betroffenen Flächen handelt sich um Flächen, die für die Landwirtschaft erhalten und im Flächenwidmungsplan sogar als landwirtschaftliche Vorrangzone ausgewiesen sind. Es besteht also kein öffentliches Interesse, sie auf Grund eines Besitzerwechsels der Landwirtschaft zu entziehen, zu versiegeln und privaten Gewinnoptimierungsinteressen preiszugeben. Argumentiert wird, die angestrebte Umwidmung ist als Maßnahme gegen die Abwanderung bauwilliger Familien gedacht.
Der Zweck heiligt nicht alle Mittel! Denn es ist keine Rede von anderen Arten der Baulandmobilisierung, der drastischen Erhöhung des Erhaltungsbeitrags nach § 28 Oö. ROG für unbebaute Baulandflächen oder auch der Einleitung der Rückwidmung bestehender Baulandflächen in Grünland, um die Mobilisierung bereits gewidmeten Baulands zu unterstützen. Die Raumordnung als Steuerungs- und Ordnungsinstrument für den Umgang mit Boden und einer geordneten Raumnutzung verkommt hier zum Wertsicherungsinstrument für gehortetes Bauland als Sparkasse.
Und da klingen die Scheingefechte rund um das 2,5 ha-Ziel und wer sind die „besseren Bodenschützer mit Hausverstand“ hohl und in der Praxis unglaubwürdig! Das Ziel wäre ein anderes: Konkrete Maßnahmen der Baulandmobilisierung und der Rückwidmung, (Neu-)Ordnung des Raumes anstatt Besitzstandswahrung, intelligente Wohnraumverdichtung (auch beim Neubau) als Wiederholung alter Einfamilienhaus-Muster: darum geht es.
Es ist aber der oben erwähnten Gemeinde hoch anzurechnen, dass sie nach intensiver Diskussion mittlerweile die Notbremse gezogen hat und die Baulandentwicklung ihrer Gemeinde neu diskutiert. Respekt für diese Weitsicht!
Freitag, 22. März 2024
Flächenwidmungsverfahren in Grünau im Almtal
Die Ö-Bauland und Projektentwicklungs GmbH (ÖBP) hat die Umwidmung von Grünland in Bauland (27 Bauparzellen für Doppelhausbebauungen samt Erschließungsstraßen) im Bereich „Bauernstraße“ beantragt.
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