Kompostierungsanlage in Krankenhausnähe
15. Dezember 2023
Die geplante Erweiterung einer Kompostanlage schlägt derzeit im Bezirk Freistadt hohe Wellen, da sich diese in unmittelbarer Nähe zu einem Krankenhaus befindet. Schon ein erster Erweiterungsschritt wurde von der Oö. Umweltanwaltschaft - aufgrund der zu erwartenden Emissionen an Geruch, Staub und Keimen - kritisch gesehen und wir haben die Einholung eines humanmedizinischen Gutachtens - unter besonderer Berücksichtigung von Keimemissionen - gefordert.
(Quelle: Land Oö.; Ernst Grilnberger)
Lt. ÖNORM S2205 (Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen) sind für das Betriebspersonal und für Anrainer von Kompostanlagen aus hygienischer Sicht sowohl die aus den Ausgangsmaterialien stammenden als auch die prozessbedingt möglichen Keimbelastungen (zB Bakterien, Pilze, Sporen) zu beachten. Aus der Sicht des Immissionsschutzes ist ein Abstand von mindestens 1000 m zu Gebieten mit erhöhtem Schutzbedarf (Krankenhaus, Rehabilitationszentrum, Kurgebiet etc.) bzw. mindestens 300 m zu Gebieten mit Standard-Schutzbedarf (Wohngebiete) einzuhalten. Werden diese Entfernungen unterschritten, ist eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Aufgrund der geringen Abstände, die weit unter der geforderten 1000 m lagen (tatsächlich beträgt die Distanz zum Krankenhaus lediglich 170 m), ist der Ausbau der Kompostanlage in jedem Fall kritisch zu sehen. Sowohl das luftreinhaltetechnische als auch das humanmedizinische Gutachten äußerte jedoch letztendlich keine Bedenken gegen den geplanten Erweiterungsschritt.
Kurz darauf erfolgte ein neuerliches Ansuchen um eine weitere erhebliche Erweiterung der Kompostanlage. Besondere Brisanz erhielt das Vorhaben durch das Ansinnen der Krankenhausleitung, auf einer rechtskräftig als „Sondergebiet des Baulandes - Krankenhaus“ gewidmeten Grundfläche in Richtung der Kompostanlage einen Zubau zu errichten. Wiederum wurde ein humanmedizinisches Gutachten eingeholt, in welchem das Vorhabens eine Neubewertung unterzogen wurde.
Das Gutachten ergab, „dass durch das gegenständliche Projekt unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und des Vorsorgegedankens, im sensiblen Bereich der Krankenhausnähe mit nachteiligen Wirkungen durch Bioaerosole zu rechnen sein wird.“
Aus Sicht der Oö. Umweltanwaltschaft handelt es sich bei der gegenständlichen Erweiterung sowohl der Kompostanlage als auch des Krankenhauses um einen klassischen Widmungskonflikt. Den berechtigten Interessen der Betreiber - auf beiden Seiten - stehen natürlich die Interessen der Patienten nach sauberer, unbelasteter Luft entgegen. Es obliegt final der Beurteilung und Entscheidung der zuständigen Behörde, ob diese Interessen durch technische und organisatorische Maßnahmen gewahrt bleiben können.