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Studie - IPPC-Pflicht bei Massentierhaltung

Die Oö. Umweltanwaltschaft hat eine Studie über „IPPC-Pflicht bei Massentierhaltung – insbesondere eine rechtliche Analyse von kumulierenden und gemischten Beständen“ – bei der JKU Linz beauftragt. Der Verfassungsdienst des Landes hält dazu fest, dass die Regelungen des Oö. USchG den Vorgaben der IE-RL entsprechen und daher grundsätzlich kein europarechtlich bedingter Anpassungsbedarf besteht. In der Vollzugspraxis werden bei der Neuerrichtung bzw. Änderung von Anlagen die Kapazitäten mehrerer Anlagenteile bzw. Anlagen addiert (auch wenn die Anlagen von mehreren Personen betrieben werden), sofern im Einzelfall auf Grund der dargestellten Beurteilungskriterien vom Vorliegen einer einheitlichen Anlage auszugehen ist; ein allfälliges formales Fehlen einer ausdrücklichen Additionsregel wird damit ausgeglichen. Auch ist eine kumulative Betrachtung gemischter Bestände europarechtlich nicht zwingend vorgegeben.

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