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Umweltverträglichkeitsprüfung: Donaubrücke Mauthausen

28. März 2024

Die Oö. Umweltanwaltschaft hat gegen den UVP-Bescheid "Donaubrücke Mauthausen" Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht.

Die Oö. Umweltanwaltschaft anerkennt die Notwendigkeit einer neuen Donauquerung und hält die nun gewählte Variante mit einer Anbindung an die bestehende und auszubauende Umfahrung Pyburg für die verträglichste Variante.

Donaubrücke Mauthausen

(Quelle: Adobe Stock #485328352)

Warum nun die Beschwerde? Was will die Oö. Umweltanwaltschaft?

Eine zeitgemäße Neugestaltung des Donauufers im Nahbereich der neuen Brücke. Denn jetziger Stand ist: Wo sich neben der regelmäßig frequentierten Spazierstrecke und dem Donauradweg (Treppelweg) nun ein Rest von Uferbewuchs etabliert hat, soll zukünftig ein nackter Steinwurf leuchten.

Neben Fragen der Ökologie geht es um Belange des Landschaftsbildes und des Erholungswerts der Landschaft. Dass der Erholungswert der Landschaft durch die Verriegelung des Donauraums durch eine neue Brücke, die zusätzliche Lärmentwicklung und die weitere technische Überformung des Landschaftsraums zusätzlich beeinträchtig wird, liegt auf der Hand.

Daher hat die Oö. Umweltanwaltschaft bereits im Vorfeld auf mögliche ökologische Ausgleichsmaßnahmen verwiesen und auf die Herstellung eines mit Kurzbuhnen gut strukturierten, begrünten Donauufers gedrängt. Denn: Warum sollten hier keine Kurzbuhen möglich sein, wie wenige 100 m weiter oben auf Höhe des Donaucenters oder bei der Westringbrücke in Linz?

Denn eines ist klar: Profitieren werden letztlich nicht die Betroffenen vor Ort, sondern die um sich greifenden Betriebsbaugebietswidmungen an der B3 zwischen Mauthausen und Grein. Es ist daher nicht nur recht, sondern auch billig, dass der Naherholungsbereich an der Donau und der dort auch geführte Donauradweg aufgewertet und ein gut strukturiertes Donauufer mit Grünmaßnahmen, Kurzbuhnen und Zugangsmöglichkeiten zum Wasser geschaffen wird.

Es geht also nicht um das Ob, sondern um das Wie. Es geht also nicht um ausschweifende ökologische Begleitmaßnahmen, sondern um die Herstellung und Gestaltung eines ökologisch und landschaftsästhetisch zeitgemäßen Donauufers. Mit etwas gutem Willen könnte man „das Problem“ durch eine Beschwerdevorentscheidung samt Zusatzmaßnahme aus der Welt schaffen – wenn man will. Seitens der Projektwerberin hat man sich eben dafür entschieden, die Leute zwar anzuhören, aber letztlich nichts zu tun. Das mag seitens der Planung legitim sein, ist aber unklug und führt zu – eigentlich vermeidbaren – Komplikationen. Es liegt also nicht an der Oö. Umweltanwaltschaft.

Freitag, 22. März 2024

Umweltverträglichkeitsprüfung „Donaubrücke Mauthausen“ - Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

Donauquerung_Mauthausen_2023 Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft

Die Notwendigkeit der neuen Donauquerung steht außer Streit. Eine zeitgemäße Neugestaltung des Donauufers nahe der Brücke, dort wo Erholungsuchende regelmäßig unterwegs sind, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

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